Wir unterstützen Sie
Bereits in der Planungsphase unterstützen wir Sie bei der Projektgestaltung und beraten Sie individuell zu technisch fördergeeigneten Bauelementen sowie zu den optimalen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.
Nach Fertigstellung der förderfähigen Sanierungsarbeiten wird die bewilligte Förderung von der BAFA oder KfW direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto ausgezahlt. In enger Abstimmung mit Ihnen und den ausführenden Handwerksbetrieben begleiten wir alle Schritte – von der Antragstellung über die Nachweisführung bis hin zur finalen Auszahlung der Fördermittel.
- Unterstützung bei der Projektplanung
- Individuelle Beratung zu technisch fördergeeigneten Artikeln
- Kommunikation mit der Förderinstitution
- Kommunikation mit dem Handwerksbetrieb
- Bearbeitung aller notwendigen Anträge, Nachweise und Berechnungen
- Prüfung und Bearbeitung der Handwerkerangebote und Schlussrechnung/-en
Ermitteln Sie jetzt Ihre staatliche Förderung mit unserem Online-Rechner
Mit unserem intuitiven Berechnungstool finden Sie in wenigen Sekunden heraus, wie hoch die staatliche Unterstützung für Ihr Bauvorhaben ausfällt. Tragen Sie dazu einfach den reinen Warenwert Ihrer technisch fördergeeigneten Bauelemente ein. Das Tool zeigt Ihnen umgehend die mögliche Förderhöhe.
Um ein noch präziseres Gesamtergebnis zu erhalten, können Sie zusätzlich Ihre voraussichtlichen Montagekosten angeben – denn das Beste ist: Auch die Handwerkerleistungen sind mit 15 % fördergeeignet. Am Ende der Berechnung liefert Ihnen das Tool eine transparente Übersicht über die mögliche Gesamtsumme (inkl. Honorar von Förderheld.com) Ihres Projekts sowie den konkret zu erwartenden Förderwert.
Nutzen Sie den Rechner gerne für verschiedene Szenarien, um die optimale finanzielle Aufstellung für Ihr Vorhaben zu ermitteln.
Folgende energetischen Sanierungsmaßnahmen sind technisch fördergeeignet
- Austausch von Fenstern mit energieeffizienter 3-fach Verglasung Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K
- Austausch von Fenstern in denkmalgeschützten Häusern mit einem Uw-Wert von maximal 1,40 W/m²K
- Erneuerung von Dachflächenfenstern mit einem Uw-Wert von maximal 1,00 W/m²K
- Energetische Modernisierung bestehender Fenster mit einem Uw-Wert von maximal 1,30 W/m²K
- Austausch von Hauseingangstüren zu beheizten Räumen mit einem Ud-Wert von maximal 1,30 W/m²K
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Der Ablauf
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl technisch fördergeeigneter Türen, Fenster und weiterer Bauelemente, prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. Wir benachrichtigen Sie, sobald der positive Förderbescheid eingeht. Nach Abschluss der Arbeiten übermitteln Sie uns einfach die Handwerkerrechnung digital. Den Rest erledigen wir: von der Erstellung aller erforderlichen Nachweise bis zur finalen Auszahlung Ihrer Förderung auf Ihr Bankkonto.
Kosten und Vorteile
- 0% Risiko Honorar wird nur bei positiver Förderung fällig
- Honorar förderfähig Unser Honor ist ebenfalls bit zu 50% förderfähig (siehe Preise)
- Express-Antrag Einreichung bei BAFA innerhalb 24 Stunden
- Kein Papierkram für Sie Förderexperten übernehmen ihn für Sie
Wir bieten Ihnen transparente und fair gestaffelte Preise – ohne versteckte Kosten oder unerwartete Zusatzgebühren.
Durch effiziente Prozesse und digitale Abläufe können wir Förderanträge schnell, zuverlässig und kostengünstig bearbeiten. Diese Vorteile geben wir direkt an Sie weiter.
So profitieren Sie von einer zügigen Förderabwicklung, minimalem Aufwand und einer maximalen finanziellen Entlastung bei Ihrem Bauvorhaben.
Rechnungsstellung & Auszahlung der Förderung
- Nach Fertigstellung der Maßnahme erhalten Sie die Rechnung(en) des beauftragten Handwerksbetriebs.
- Unsere Rechnung erhalten Sie erst nach Eingang des positiven Förderbescheids vom BAFA.
Sobald die Rechnungen beglichen sind, prüfen wir alle Unterlagen und übermitteln anschließend den technischen Nachweis Ihres Bauvorhabens an die zuständige Förderstelle.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel innerhalb von 8–12 Wochen nach Einreichung der Unterlagen – abhängig von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Förderinstitution.
Besonders attraktiv: Unser Honorar ist ebenfalls förderfähig. Je nach Förderprogramm können bis zu 50 % der Kosten für unsere Leistungen bezuschusst werden, sodass sich Ihr Eigenanteil deutlich verringert.
Wichtig für Ihre Förderung: Hinweise zur Montage
Montage durch einen Fachbetrieb
Die BAFA-Förderung setzt grundsätzlich voraus, dass Ihr Bauelement durch einen Fachbetrieb eingebaut wird. Die gute Nachricht: Auch die Montagekosten sind mit 15 % förderfähig. Damit wir die Montagekosten direkt in Ihrem Förderantrag berücksichtigen können, teilen Sie uns bitte vorab die voraussichtlichen Kosten Ihres Fachbetriebs mit. Ein Angebot oder eine Circa-Angabe genügt. Bitte beachten Sie außerdem:
- Die Rechnung des Fachbetriebs muss unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt werden.
- Der Fachbetrieb stellt nach Abschluss der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung aus. Diese benötigen wir für den Fördernachweis.
Montage in Eigenleistung
In Ausnahmefällen kann auch eine Eigenleistung förderfähig sein. Da hierfür jedoch zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten bestehen, muss dies vorab mit uns abgestimmt werden. Die hierfür erforderliche Abnahme und Dokumentation erfolgt nach Aufwand und ist nicht im genannten Honorar enthalten und wird gesondert abgerechnet.
Unser Honorar
Damit Sie sich nicht mit den komplexen Anforderungen der Förderprogramme beschäftigen müssen, übernehmen wir die komplette Antragstellung und Förderabwicklung für Sie. Für diese Leistungen berechnen wir ein transparentes Honorar gemäß der folgenden Übersicht.
| Auftragswert | Honorar |
|---|---|
| 0 € – 5.000 € | nur 249 € |
| 5.000 € – 15.000 € | nur 349 € |
| ab 15.000 € | nur 499 € |
Alle Preise inkl. MwSt. - Bei dem Honorar handelt es sich um den Effektivpreis nach Abzug der staatlichen Förderung von 50%.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vor der Sanierungsmaßnahme
Ja. Haustüren oder Nebeneingangstüren dürfen einen maximalen Ud-Wert von 1,30 W/m²K aufweisen, um förderfähig zu sein.
Der U-Wert (auch bekannt als Wärmedurchgangskoeffizient) ist die wichtigste Maßeinheit, wenn es um das Thema Dämmung, Energiesparen und staatliche Förderung geht. Kurz gesagt: Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme ein Bauteil (wie ein Fenster, eine Tür oder eine Wand) von innen nach außen durchlässt.
Eine einfache Fausformel lautet: Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung (und desto weniger Heizkosten zahlt man).
Die neuen Fenster dürfen energetisch nicht besser dämmen als die ungedämmte Außenwand. Ist die Wand zu „kalt“, schlägt sich dort Feuchtigkeit nieder und es droht Schimmel. Der Energieberater muss dies vorab prüfen.
Ja, als sogenannte Umfeldmaßnahmen. Alles, was für den Einbau notwendig ist (Entsorgung, Verputzen) oder dem sommerlichen Wärmeschutz dient (Rollläden), wird mit demselben Prozentsatz bezuschusst.
Ja, seit dem 1. Januar 2024 muss zur Antragsstellung bereits ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen, der auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthält.
Zuvor reichte die Vorlage eines Angebots. Sie müssen sich also vorab konkret für den ausführenden Handwerksbetrieb entscheiden.
Auch hinsichtlich des Vorvertrags gab es zum 1. Januar 2024 eine Änderung: Der Vorvertrag muss die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage als z. B. aufschiebende oder auflösende Bedingung beinhalten.
Der Vertrag tritt also nur in Kraft, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Wir unterstützen Sie hierbei.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Neubauten werden über diese Schiene nicht gefördert.
Ja, das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000,00 € brutto pro Antrag. Liegen die Kosten für deine Fenster oder Türen darunter, gibt es keinen Zuschuss.
Jetzt Förderchance nutzen und Zuschuss sichern - schnell und einfach!

